Burgruine Elmstein
Ort
Elmstein
Öffnungszeiten
Die Burg ist in Privatbesitz und nicht frei zugänglich. Bei Besichtigungswunsch nehmen Sie bitte, per E-Mail, Kontakt mit den Eigentümern auf.
49.352290706513, 7.9328075051308
Burgruine Elmstein - Elbenstein
Die Anlage blieb jedoch keineswegs auf Dauer im Lehnsbesitz der Herren von Elmstein, denn es war noch vor dem Aussterben des Geschlechts im 14. Jahrhundert zu zahlreichen Verpfändungen und Unterverpfändungen gekommen. Teile der pfalzgräflichen Burg und ihrer Zubehörden – vor allem weitläufige Waldungen – hatten sich wohl seit der Mitte des 13. Jahrhunderts im Pfandbesitz der Grafen von Zweibrücken befunden, die ihrerseits die Feste an Dritte unterverpfändeten. 1284 bestätigten Jakob gen. Stangen und Walter gen. Kisteln, das die Grafen von Zweibrücken Burg Elmstein wieder aus der Pfandschaft ausgelöst hatten. Erst 1291 kam die Burg wieder in den Alleinbesitz der Pfalzgrafschaft, denn Walram von Zweibrücken verkaufte damals dem Pfalzgrafen seinen Burganteil. Zu dieser Zeit bestätigte der Pfalzgraf dem Kloster Otterberg erneut die erstmals 1253 (und letztmals 1399) belegten – schon damals umstrittenen – umfangreichen Wald- und Weiderechte im Elmsteiner Forst.
Wie im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit allgemein üblich, nutzte man Burg und Herrschaft als Spekulationsobjekt. So nahm 1315 König Ludwig der Bayer in seiner Eigenschaft als Pfalzgraf die Burg als Sicherheit im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft mit Graf Jofried von Leiningen. Offensichtlich gelang es Ludwig rasch sich seiner Verbindlichkeiten zu entledigen, so dass er vierzehn Jahre später im Hausvertrag von Pavia seinem pfalzgräflichen Vetter Ruprecht I. Burg Elmstein schuldenfrei überlassen konnte. Letzterer belehnte umgehend Graf Simon von Zweibrücken-Bitsch mit der Anlage, die dieser bis 1354 innehatte.
Den Zweibrückern folgten Lehnsbesitzer die Grafen von Sponheim. Offensichtlich besaß schon 1376 Graf Johannes von Sponheim den Elmstein als pfalzgräfliches Mannlehen und war noch 1395 im Besitz der Anlage. Diese ließ er 1418 von seinem Amtmann Gerhard von Flörsheim und 1430 von Meinrad von Koppenstein verwalten. Der Zugriff der Pfalzgrafen auf die Burg blieb jedoch erhalten: der Sponheimer musste sich ein Jahr später verpflichten, jederzeit die Burg dem Lehnsherren zu öffnen.
Nach dem Tod des letzten Sponheimers fiel die Wehranlage 1437 als heimgefallenes Lehen an Kurpfalz zurück, und man belehnte – wie bereits 1427 versprochen – als Lehen an Heinrich von Zeiskam. Doch kam es bereits wenige Jahrzehnte zu erneuten Verpfändungen: 466 an Erhart von Remchingen, der 600 Gulden in den Unterhalt bzw. den Ausbau der Burg investierte und nach einer vorübergehenden Auslösung durch Kurfürst Philipp 1492 Heinrich von Pack. Auch er verbaute mit Erlaubnis des Lehnsherren nicht weniger als 400 Gulden auf der Burg. 1516 (1513?) folgte Albrecht von Pack, der Sohn des vorgenannten Heinrich, als Pfandnehmer.
Weitere Infos finden Sie unter: www.kuladig.de und www.archivdatenbank.lha-rlp.de
(Quellenangaben: Gabriele Kratz und Joachim Kosubek -Eigentümer- Wiesbaden, 2019) und Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018
Internet www.archivdatenbank.lha-rlp.de)
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